Was Sie über die Rauchmelderpflicht wissen müssen
Obwohl sie im Brandfall Leben retten, war das Anbringen eines Brandmelders lange Zeit jedem Eigentümer freigestellt. Seit dem 01.01.2016 gilt jedoch nach § 47 Abs. 4 SächsBO die Rauchmelderpflicht in Sachsen. Allerdings nur für Neu- und Umbauten, nicht für bestehende Wohnungen. Hier ist die Eigeninitiative der Besitzer oder Mieter gefragt. Angesichts der unbestreitbaren Vorteile und der geringen Kosten ist jedem zu raten, den Einbau von Rauchmeldern vornehmen zu lassen.
Stephan Stiegler und Oliver Kohnert sind unsere geprüften Fachkräfte für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 und damit befähigt, die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen vorzunehmen.
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Stephan Stiegler
Technische Beratung & Verkauf Crestcom Business Leader, geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gem. DIN 14676, Installateur für Jablotron JA 100 Alarmsysteme (Zertifikat 260650)
Tel: 037204 687-13 E-Mail: s.stiegler@buero-stiegler.de |