28.01. Datenschutztag
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Heute ist Datenschutztag

Zum heutigen Datenschutztag informieren wir Sie über die 7 wichtigsten Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur rechtskonformen Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten:

 

Prinzip „Rechtmäßigkeit“

Personenbezogene Daten müssen…

    • auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden,
    • nach Treu und Glauben und
    • in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise.

 

Prinzip „Zweckbindung”

Personenbezogene Daten müssen…

    • für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und
    • dürfen nicht in einer, mit diesem Zweck nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.

 

Prinzip „Datenminimierung”

Personenbezogene Daten müssen…

    • dem Zweck angemessen
    • sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

 

Prinzip „Richtigkeit“

Personenbezogene Daten müssen…

    • sachlich richtig und
    • erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein.
    • Es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.

 

Prinzip „Speicherbegrenzung”

Personenbezogene Daten müssen…

    • in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Ausnahmen: Personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden).

 

Prinzip „Integrität und Vertraulichkeit“

Personenbezogene Daten müssen…

    • durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.

 

Prinzip „Rechenschaftspflicht“

    • Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können.

 

Quelle: https://fokus.genba.org/grundsaetze-der-dsgvo