Heute ist Datenschutztag
Zum heutigen Datenschutztag informieren wir Sie über die 7 wichtigsten Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur rechtskonformen Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
Prinzip „Rechtmäßigkeit“
Personenbezogene Daten müssen…
-
- auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden,
- nach Treu und Glauben und
- in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise.
Prinzip „Zweckbindung”
Personenbezogene Daten müssen…
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- für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und
- dürfen nicht in einer, mit diesem Zweck nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
Prinzip „Datenminimierung”
Personenbezogene Daten müssen…
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- dem Zweck angemessen
- sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
Prinzip „Richtigkeit“
Personenbezogene Daten müssen…
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- sachlich richtig und
- erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein.
- Es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
Prinzip „Speicherbegrenzung”
Personenbezogene Daten müssen…
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- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Ausnahmen: Personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden).
Prinzip „Integrität und Vertraulichkeit“
Personenbezogene Daten müssen…
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- durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.
Prinzip „Rechenschaftspflicht“
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- Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können.
Quelle: https://fokus.genba.org/grundsaetze-der-dsgvo